Die Corona-Krise hat die Hotellerie fest im Griff, Hotels kämpfen mit massivsten Umsatzeinbußen oder haben ihren Betrieb sogar vorübergehend geschlossen. Zur direkten Hilfe und Unterstützung hat progros, spezialisiert auf Einkaufslösungen für die Hotellerie, für die Branche Checklisten mit Handlungsempfehlungen, Tipps und aktuelle Informationen erstellt.
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Wassersysteme bei Hotelschließungen
Damit vereinfachen Sie abteilungsübergreifend alle Bestellprozesse, behalten über Genehmigungsworkflows den vollen Überblick und verbessern Ihre Liquiditätsvorschau! Nutzen Sie hierbei lieferantenunabhängige Plattformen! Teilweise stellen Ihnen Lieferanten „kostenfreie“ Webshops zur Verfügung. Das klingt im ersten Moment verführerisch. Bedenken Sie: Diese Plattformen sind natürlich nicht unabhängig, sondern verfolgen ausschließlich das Ziel, Ihnen etwas verkaufen zu wollen.
Um im Falle einer Schließung des Hotels das Trinkwassernetz bei Nichtnutzung in Betrieb zu halten, einem Legionellenbefall vorzubeugen und damit bei einer Inbetriebnahme keine separate Prüfung notwendig wird, hat die Niederberger Gruppe einige Empfehlungen zusammengestellt:
Niederberger empfiehlt 2-Personen-Teams mit der Spülung eines Trinkwassersystems zu betrauen. Person Nr. 1 geht vor und öffnet alle Kaltwasserarmaturen im Objekt/Bereich. Etwa 5 Minuten später folgt Person Nr. 2, schließt die Kaltwasser- und öffnet die Warmwasserarmaturen. Somit werden zudem eventuelle verstopfte Abflüsse rechtzeitig durch Person Nr. 2 erkannt und Überschwemmungen verhindert. Nach weiteren 5 Minuten schließt Person Nr. 1 letztlich wieder alle Warmwasserarmaturen. Je nach Bauweise und Größe eines Objektes können die sinnvollen Zeiten variieren. Eine Spülung sollte nach Möglichkeit spätestens alle 72 h erfolgen, um eine „normale“ Wasserabnahme zu simulieren.
Die richtigen Hygiene-Maßnahmen im Hotel
In den Hotel-Küchen: Wenn keine Flächendesinfektion mehr zur Verfügung steht, sollten die genutzten Flächen mehrfach am Tag intensiv gereinigt werden. Durch die Mechanik von Schwamm oder Microfasertüchern mit nicht desinfizierenden Reinigungsmitteln wird die gleiche Sauberkeit erzielt, sofern man die Flächen mehrfach am Tag reinigt. Die Reinigungsutensilien sollten ebenfalls jeden Tag gewaschen werden.
In den öffentlichen Bereichen in Hotels: Hier sollten mehrfach am Tag Fahrstuhlknöpfe, Treppengeländer und Türklinken gereinigt werden. In den Toiletten betrifft das die WC-Spülung, Seifenspender, Handtuchspender & WC Bürste. TIPP: In den öffentlichen Toiletten und Personaltoiletten könnte man einen Handwaschplan aufhängen. Es geht ja um die Sicherheit von Gast und Team.
In den Tiefgaragen: Der Kassenautomat sollte inklusive. der Kleingeldschublade mehrfach am Tag gereinigt werden.
Einkaufs- und Koistenmanagement
Zahlungsbedingungen
Besprechen Sie mit Ihren Lieferpartnern eine temporäre Anpassung Ihrer Zahlungsbedingungen. Diese müssen natürlich auch für den Lieferpartner vertretbar sein, denn er hat zum Teil Vorlieferanten aber natürlich auch sein Team zu bezahlen.„Reden hilft“
Informieren Sie Ihre Lieferpartner über Ihre aktuelle Situation und erklären Sie Ihre Pläne bzw. auch Ihre aktuelle Liquiditätslage. Suchen Sie unbedingt den Dialog und finden Sie eine tragfähige und nachhaltige Lösung. Informieren Sie auch Ihr Team über Ihre Strategien.Rechnungsprüfung verschärfen
Sollten Sie schon digitale Plattformen im Einsatz haben und darüber alle Ihre Lieferanten-Rechnungen zu 100% artikelgenau digitalisiert haben, fällt Ihnen die Rechnungsprüfung sehr leicht, da die Systeme auf Artikelebene sofort Preisabweichungen anzeigen. Sollten Sie noch „analog“ arbeiten, dann legen Sie genau jetzt noch mehr Wert auf eine verschärfte Rechnungsprüfung – insbesondere im Foodbereich.
Rückvergütungen 2019 sorgen für Liquidität
Haben Sie von Ihren Lieferanten, mit denen Sie für das Jahr 2019 Rückvergütungsabkommen oder andere Zuschüsse vereinbart haben, schon Zahlungseingänge verzeichnet?Sachlich einkaufen
Für jetzt und auch später – Die Emotion beim Einkauf muss vor allem jetzt hinten anstehen – Produkte, die Sie einkaufen, müssen einen überdeutlichen Fokus auf Umsatzwirksamkeit haben.
Telefoneinkauf mit Bedacht
Gerade in der Küche ist der Einkauf am Telefon gang und gäbe. Das macht auch durchaus Sinn, wenn es um Sonderaktionen, -posten oder Raritäten geht. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie im Falle eines Kaufes bewusster auf die Umsatzwirksamkeit der Produkte achten. Meist ist man in „action“ und hat gerade was anderes „um die Ohren“, so dass ein vorschneller Einkauf leicht mal passieren kann. In „guten Zeiten“ mag das nicht ins Gewicht fallen – jetzt aber schon
!Straffen Sie Ihre Warenkörbe bei Ihren Lieferpartnern
Streichen Sie sofort vergleichbare Artikel, die sich untereinander sehr ähneln! Konzentrieren Sie sich stattdessen nur auf ein Produkt.
Überprüfen Sie Ihr Lieferantenportfolio
Wie viele und welche Lieferpartner haben Sie? Straffen Sie Ihre Lieferantenzahl auf die wirklich nötige Menge und konzentrieren Sie sich auf die, die Ihnen mit ihren Leistungen & Produkten umsatzwirksame Effekte oder Kostenvorteile bringen.
Strukturieren Sie Bestellung & Anlieferung
Versuchen Sie, Bestellungen als auch Liefertermine zu bündeln, damit Sie insgesamt weniger Arbeits-, Prüf- und Lageraufwand haben und die gewonnenen Ressourcen für andere Bereiche einsetzen können.
Schulungen durch Lieferpartner
Lassen Sie sich von Ihren Lieferpartnern genau jetzt schulen, wie Sie optimal mit den eingekauften Waren umgehen, um Ihre Verbräuche, Wareneinsätze und Nebenkosten zu optimieren. Beispiel: Umgang mit Reinigungsmitteln, Food-Produkten etc.
Lagerbestände reduzieren
Reduzieren Sie Ihre Lagerbestände, damit nicht Ablauf- und Verfallsdaten überschritten werden als auch die Kapitalbindung höher als nötig ist.S
tellen Sie Ihre Bestellverfahren auf digitale Plattformen um
Weitere Infos unter www.progros.de
Die gesetzlichen Erleichterungen für die Kurzarbeit gelten rückwirkend zum 1. März 2020 und werden auch rückwirkend zu diesem Datum von der Arbeitsagentur für Arbeit an Unternehmen ausgezahlt, die ausdrücklich wegen der Coronakrise Kurzarbeit angemeldet haben.Die neuen Regelungen sind befristet bis 31. Dezember 2021.Firmen können jetzt bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent ihrer Beschäftigten durch Arbeitsausfall betroffen sind (ursprünglich musste es ein Drittel sein).Aktuell wird auf den gesetzlichen Zwang zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet (außerhalb der Coronakrise nicht).Die Arbeitsagentur übernimmt vollständig die Sozialversicherungsbeiträge.Diese neuen Voraussetzungen für Kurzarbeit gelten auch für Zeitarbeitsfirmen.
Wichtig für Arbeitnehmer:
Kurzarbeit heißt, dass das Arbeitsentgelt in der Regel gekürzt wird. Die Arbeitsagentur zahlt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns für jeden Kurzarbeitstag. (Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.)Gezahlt wird das Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate.Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung läuft fort.Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt erhalten.Hat man ein volljähriges, kindergeldberechtigtes Kind (und es lebt kein weiteres unter 18 Jahren im Haushalt), sollte man dies in den Steuerabzugsmerkmalen eingetragen lassen. Das ist nicht automatisch der Fall und muss über die Arbeitsagentur beantragt werden. Denn nur, wenn das Kind bei den Steuerabzugsmerkmalen hinterlegt ist, gibt es die sieben Prozent mehr (insgesamt 67 Prozent).Es ist jetzt möglich, eine neue Nebenbeschäftigung während der Kurzarbeit aufzunehmen. Der Dazuverdienst wirkt sich nicht auf das Kurzarbeitergeld aus (ursprünglich schon). Das hat die Bundesregierung im Zuge der Coronakrise beschlossen. Damit sollen Arbeitnehmer in Kurzarbeit verstärkt von sich aus in anderen hilfsbedürftigen Branchen aushelfen, etwa im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln.Leiharbeiter können nun ebenfalls Kurzarbeitergeld beziehen. Da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, ist das Kurzarbeitergeld von der Lohnsteuer befreit, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes, der für den normalen Arbeitslohn gilt, herangezogen wird.
„Coronakrise – Hilfen vom Staat für Selbstständige“
In einem kostenlosen eBook geben Experten der „Steuertipps“-Redaktion regelmäßig aktualisiert einen Überblick über Staatshilfen während der Corona-Krise – für Selbstständige und Kleinunternehmen.
Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die aktuelle Corona-Krise sind für viele Unternehmen existenzbedrohend – vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen. Dabei sind besonders Handwerksbetriebe und die Gastronomie betroffen, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung massive Umsatzrückgänge verzeichnen. Zwar haben Bund und Länder Milliardenhilfen in Aussicht gestellt, oftmals fehlt jedoch der Überblick, mit welchen konkreten Maßnahmen der Staat Unternehmen unterstützt. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben die Experten der „Steuertipps“-Redaktion alles Wissenswerte dazu in dem kostenlosen eBook „Coronakrise – Hilfen vom Staat für Selbstständige“ zusammengefasst. Da sich die Fördermaßnahmen dynamisch entwickeln und immer wieder angepasst werden, wird auch der digitale Ratgeber kontinuierlich aktualisiert.
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Steuertipps für Kleinunternehmen und Selbstständige
In dem Ratgeber finden Leser unter anderem Tipps, wie Selbstständige schnell finanzielle Hilfen vom Staat erhalten, wie sie ihre Steuern stunden lassen und wie sie Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer beantragen. Daneben werden Fragen zu Auswirkungen des Infektionsgesetzes sowie Möglichkeiten zur Abfederung von Verdienstausfällen beantwortet. Dazu gibt es wichtigen Kontaktdaten der jeweils zuständigen Behörden.
CHECKLISTE Corona-Ratgeber für Hoteliers Progros hat aktuelle Infos, Tipps und Handlungsempfehlungen zusammengestellt, die die Hotellerie kurz- und mittelfristig unterstützen. Freitag, 27.03.2020, 10:45 Uhr, Autor: Thomas Hack Was Hoteliers in der derzeitigen Krise beachten sollten, hat nun Progros in einer großen Checkliste zusammengestellt. (© Kzenon /stock.adobe.com)
Die Corona-Krise hat die Hotellerie fest im Griff, Hotels kämpfen mit massivsten Umsatzeinbußen oder haben ihren Betrieb sogar vorübergehend geschlossen. Zur direkten Hilfe und Unterstützung hat progros, spezialisiert auf Einkaufslösungen für die Hotellerie, für die Branche Checklisten mit Handlungsempfehlungen, Tipps und aktuelle Informationen erstellt. ANZEIGE Wassersysteme bei Hotelschließungen Damit vereinfachen Sie abteilungsübergreifend alle Bestellprozesse, behalten über Genehmigungsworkflows den vollen Überblick und verbessern Ihre Liquiditätsvorschau! Nutzen Sie hierbei lieferantenunabhängige Plattformen! Teilweise stellen Ihnen Lieferanten „kostenfreie“ Webshops zur Verfügung. Das klingt im ersten Moment verführerisch. Bedenken Sie: Diese Plattformen sind natürlich nicht unabhängig, sondern verfolgen ausschließlich das Ziel, Ihnen etwas verkaufen zu wollen. Um im Falle einer Schließung des Hotels das Trinkwassernetz bei Nichtnutzung in Betrieb zu halten, einem Legionellenbefall vorzubeugen und damit bei einer Inbetriebnahme keine separate Prüfung notwendig wird, hat die Niederberger Gruppe einige Empfehlungen zusammengestellt: Niederberger empfiehlt 2-Personen-Teams mit der Spülung eines Trinkwassersystems zu betrauen. Person Nr. 1 geht vor und öffnet alle Kaltwasserarmaturen im Objekt/Bereich. Etwa 5 Minuten später folgt Person Nr. 2, schließt die Kaltwasser- und öffnet die Warmwasserarmaturen. Somit werden zudem eventuelle verstopfte Abflüsse rechtzeitig durch Person Nr. 2 erkannt und Überschwemmungen verhindert. Nach weiteren 5 Minuten schließt Person Nr. 1 letztlich wieder alle Warmwasserarmaturen. Je nach Bauweise und Größe eines Objektes können die sinnvollen Zeiten variieren. Eine Spülung sollte nach Möglichkeit spätestens alle 72 h erfolgen, um eine „normale“ Wasserabnahme zu simulieren. Die richtigen Hygiene-Maßnahmen im Hotel
In den Hotel-Küchen: Wenn keine Flächendesinfektion mehr zur Verfügung steht, sollten die genutzten Flächen mehrfach am Tag intensiv gereinigt werden. Durch die Mechanik von Schwamm oder Microfasertüchern mit nicht desinfizierenden Reinigungsmitteln wird die gleiche Sauberkeit erzielt, sofern man die Flächen mehrfach am Tag reinigt. Die Reinigungsutensilien sollten ebenfalls jeden Tag gewaschen werden.
In den öffentlichen Bereichen in Hotels: Hier sollten mehrfach am Tag Fahrstuhlknöpfe, Treppengeländer und Türklinken gereinigt werden. In den Toiletten betrifft das die WC-Spülung, Seifenspender, Handtuchspender & WC Bürste. TIPP: In den öffentlichen Toiletten und Personaltoiletten könnte man einen Handwaschplan aufhängen. Es geht ja um die Sicherheit von Gast und Team.
In den Tiefgaragen: Der Kassenautomat sollte inklusive. der Kleingeldschublade mehrfach am Tag gereinigt werden. Einkaufs- und Koistenmanagement
Zahlungsbedingungen Besprechen Sie mit Ihren Lieferpartnern eine temporäre Anpassung Ihrer Zahlungsbedingungen. Diese müssen natürlich auch für den Lieferpartner vertretbar sein, denn er hat zum Teil Vorlieferanten aber natürlich auch sein Team zu bezahlen.„Reden hilft“ Informieren Sie Ihre Lieferpartner über Ihre aktuelle Situation und erklären Sie Ihre Pläne bzw. auch Ihre aktuelle Liquiditätslage. Suchen Sie unbedingt den Dialog und finden Sie eine tragfähige und nachhaltige Lösung. Informieren Sie auch Ihr Team über Ihre Strategien.Rechnungsprüfung verschärfen Sollten Sie schon digitale Plattformen im Einsatz haben und darüber alle Ihre Lieferanten-Rechnungen zu 100% artikelgenau digitalisiert haben, fällt Ihnen die Rechnungsprüfung sehr leicht, da die Systeme auf Artikelebene sofort Preisabweichungen anzeigen. Sollten Sie noch „analog“ arbeiten, dann legen Sie genau jetzt noch mehr Wert auf eine verschärfte Rechnungsprüfung – insbesondere im Foodbereich.
Rückvergütungen 2019 sorgen für Liquidität Haben Sie von Ihren Lieferanten, mit denen Sie für das Jahr 2019 Rückvergütungsabkommen oder andere Zuschüsse vereinbart haben, schon Zahlungseingänge verzeichnet?Sachlich einkaufen Für jetzt und auch später – Die Emotion beim Einkauf muss vor allem jetzt hinten anstehen – Produkte, die Sie einkaufen, müssen einen überdeutlichen Fokus auf Umsatzwirksamkeit haben.
Telefoneinkauf mit Bedacht Gerade in der Küche ist der Einkauf am Telefon gang und gäbe. Das macht auch durchaus Sinn, wenn es um Sonderaktionen, -posten oder Raritäten geht. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie im Falle eines Kaufes bewusster auf die Umsatzwirksamkeit der Produkte achten. Meist ist man in „action“ und hat gerade was anderes „um die Ohren“, so dass ein vorschneller Einkauf leicht mal passieren kann. In „guten Zeiten“ mag das nicht ins Gewicht fallen – jetzt aber schon
!Straffen Sie Ihre Warenkörbe bei Ihren Lieferpartnern Streichen Sie sofort vergleichbare Artikel, die sich untereinander sehr ähneln! Konzentrieren Sie sich stattdessen nur auf ein Produkt.
Überprüfen Sie Ihr Lieferantenportfolio Wie viele und welche Lieferpartner haben Sie? Straffen Sie Ihre Lieferantenzahl auf die wirklich nötige Menge und konzentrieren Sie sich auf die, die Ihnen mit ihren Leistungen & Produkten umsatzwirksame Effekte oder Kostenvorteile bringen.
Strukturieren Sie Bestellung & Anlieferung Versuchen Sie, Bestellungen als auch Liefertermine zu bündeln, damit Sie insgesamt weniger Arbeits-, Prüf- und Lageraufwand haben und die gewonnenen Ressourcen für andere Bereiche einsetzen können.
Schulungen durch Lieferpartner Lassen Sie sich von Ihren Lieferpartnern genau jetzt schulen, wie Sie optimal mit den eingekauften Waren umgehen, um Ihre Verbräuche, Wareneinsätze und Nebenkosten zu optimieren. Beispiel: Umgang mit Reinigungsmitteln, Food-Produkten etc.
Lagerbestände reduzieren Reduzieren Sie Ihre Lagerbestände, damit nicht Ablauf- und Verfallsdaten überschritten werden als auch die Kapitalbindung höher als nötig ist.S
tellen Sie Ihre Bestellverfahren auf digitale Plattformen um Weitere Infos unter www.progros.de
Erleichterungen bei Kurzarbeit
Was ist neu für Unternehmen?
Die gesetzlichen Erleichterungen für die Kurzarbeit gelten rückwirkend zum 1. März 2020 und werden auch rückwirkend zu diesem Datum von der Arbeitsagentur für Arbeit an Unternehmen ausgezahlt, die ausdrücklich wegen der Coronakrise Kurzarbeit angemeldet haben.Die neuen Regelungen sind befristet bis 31. Dezember 2021.Firmen können jetzt bereits Kurzarbeit anmelden, wenn mindestens 10 Prozent ihrer Beschäftigten durch Arbeitsausfall betroffen sind (ursprünglich musste es ein Drittel sein).Aktuell wird auf den gesetzlichen Zwang zum Aufbau negativer Arbeitszeitsalden verzichtet (außerhalb der Coronakrise nicht).Die Arbeitsagentur übernimmt vollständig die Sozialversicherungsbeiträge.Diese neuen Voraussetzungen für Kurzarbeit gelten auch für Zeitarbeitsfirmen.
Wichtig für Arbeitnehmer:
Kurzarbeit heißt, dass das Arbeitsentgelt in der Regel gekürzt wird. Die Arbeitsagentur zahlt 60 Prozent des ausgefallenen Nettolohns für jeden Kurzarbeitstag. (Arbeitnehmer mit mindestens einem Kind erhalten 67 Prozent.)Gezahlt wird das Kurzarbeitergeld für maximal 12 Monate.Die Mitgliedschaft in der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung läuft fort.Der gesetzliche Urlaubsanspruch bleibt erhalten.Hat man ein volljähriges, kindergeldberechtigtes Kind (und es lebt kein weiteres unter 18 Jahren im Haushalt), sollte man dies in den Steuerabzugsmerkmalen eingetragen lassen. Das ist nicht automatisch der Fall und muss über die Arbeitsagentur beantragt werden. Denn nur, wenn das Kind bei den Steuerabzugsmerkmalen hinterlegt ist, gibt es die sieben Prozent mehr (insgesamt 67 Prozent).Es ist jetzt möglich, eine neue Nebenbeschäftigung während der Kurzarbeit aufzunehmen. Der Dazuverdienst wirkt sich nicht auf das Kurzarbeitergeld aus (ursprünglich schon). Das hat die Bundesregierung im Zuge der Coronakrise beschlossen. Damit sollen Arbeitnehmer in Kurzarbeit verstärkt von sich aus in anderen hilfsbedürftigen Branchen aushelfen, etwa im Gesundheitswesen, der Landwirtschaft und der Versorgung mit Lebensmitteln.Leiharbeiter können nun ebenfalls Kurzarbeitergeld beziehen. Da es sich um eine Lohnersatzleistung handelt, ist das Kurzarbeitergeld von der Lohnsteuer befreit, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass es für die Ermittlung des individuellen Steuersatzes, der für den normalen Arbeitslohn gilt, herangezogen wird.
Kurzarbeitergeld online beantragen: hier.
Quelle: https://www.hogapage.de/nachrichten/politik/soziales/erleichterungen-bei-kurzarbeit/
KOSTENLOSES EBOOK
„Coronakrise – Hilfen vom Staat für Selbstständige“
In einem kostenlosen eBook geben Experten der „Steuertipps“-Redaktion regelmäßig aktualisiert einen Überblick über Staatshilfen während der Corona-Krise – für Selbstständige und Kleinunternehmen.
Donnerstag, 02.04.2020, 08:18 Uhr, Autor: Kristina Presser
Die wirtschaftlichen Auswirkungen durch die aktuelle Corona-Krise sind für viele Unternehmen existenzbedrohend – vor allem für Selbstständige, Freiberufler und Kleinunternehmen. Dabei sind besonders Handwerksbetriebe und die Gastronomie betroffen, die aufgrund der behördlich angeordneten Schließung massive Umsatzrückgänge verzeichnen. Zwar haben Bund und Länder Milliardenhilfen in Aussicht gestellt, oftmals fehlt jedoch der Überblick, mit welchen konkreten Maßnahmen der Staat Unternehmen unterstützt. Um Licht ins Dunkel zu bringen, haben die Experten der „Steuertipps“-Redaktion alles Wissenswerte dazu in dem kostenlosen eBook „Coronakrise – Hilfen vom Staat für Selbstständige“ zusammengefasst. Da sich die Fördermaßnahmen dynamisch entwickeln und immer wieder angepasst werden, wird auch der digitale Ratgeber kontinuierlich aktualisiert.
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Steuertipps für Kleinunternehmen und Selbstständige
In dem Ratgeber finden Leser unter anderem Tipps, wie Selbstständige schnell finanzielle Hilfen vom Staat erhalten, wie sie ihre Steuern stunden lassen und wie sie Kurzarbeit für ihre Arbeitnehmer beantragen. Daneben werden Fragen zu Auswirkungen des Infektionsgesetzes sowie Möglichkeiten zur Abfederung von Verdienstausfällen beantwortet. Dazu gibt es wichtigen Kontaktdaten der jeweils zuständigen Behörden.
Zum kostenlosen Download geht es hier.
(steuertipps/KP)
Quelle: https://www.hogapage.de/nachrichten/arbeitswelt/ratgeber/coronakrise-hilfen-vom-staat-fuer-selbststaendige/